Neues Gewährleistungsrecht mit verlängerter Beweislastumkehr ab 1. Januar 22

Mit Beginn des neuen Jahres, gibt es auch einigen Änderungen im allgemeinen Rechtsverkehr.

„Im Gewährleistungsrecht wird die Beweislastumkehr
von derzeit sechs auf zwölf Monate ausgedehnt.“

Für Verbraucher:innen hat das den Vorteil, dass im ersten Jahr nach Erwerb der Ware nun vermutet wird, dass es sich bei einem auftretenden Fehler um einen anfänglichen Sachmangel handelt und somit Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.

Mehr Informationen hierzu:

 

Erste Umtauschfrist für EU-Führerschein läuft ab!

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, gegen den neuen EU-Führerschein eingetauscht werden.

Das geschieht stufenweise, und die erste Frist endet zum 19. Januar 2022.
Sie gilt für die Altersklasse von 1953 bis 1958.

Der neue einheitliche und fälschungssichere EU-Führerschein im Scheckkartenformat hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.

Mehr Informationen hierzu:

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