Gordon Krämer
Rechtsanwalt
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Neues Gewährleistungsrecht mit verlängerter Beweislastumkehr ab 1. Januar 22
Mit Beginn des neuen Jahres, gibt es auch einigen Änderungen im allgemeinen Rechtsverkehr. „Im Gewährleistungsrecht wird die Beweislastumkehr von derzeit sechs auf zwölf Monate ausgedehnt.“
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