Neues Gewährleistungsrecht mit verlängerter Beweislastumkehr ab 1. Januar 22

Mit Beginn des neuen Jahres, gibt es auch einigen Änderungen im allgemeinen Rechtsverkehr.

„Im Gewährleistungsrecht wird die Beweislastumkehr
von derzeit sechs auf zwölf Monate ausgedehnt.“

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