Mit Beginn des neuen Jahres, gibt es auch einigen Änderungen im allgemeinen Rechtsverkehr.
„Im Gewährleistungsrecht wird die Beweislastumkehr
von derzeit sechs auf zwölf Monate ausgedehnt.“
Mit Beginn des neuen Jahres, gibt es auch einigen Änderungen im allgemeinen Rechtsverkehr.
„Im Gewährleistungsrecht wird die Beweislastumkehr
von derzeit sechs auf zwölf Monate ausgedehnt.“