Verkehrsstrafrecht · Potsdam

Verkehrsstrafrecht: besonnen handeln, gezielt verteidigen

Ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr wirft Fragen auf: Wie reagiere ich? Was passiert mit meinem Führerschein? Ich verteidige Sie im Verkehrsstrafrecht und erläutere die nächsten Schritte. Von meiner Kanzlei in Potsdam aus begleiten wir Verfahren mit Bezug zu Berlin und Brandenburg.

Wobei wir Sie unterstützen

Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Beim häufig als Unfallflucht bezeichneten Vorwurf sind die Einzelheiten entscheidend. Wir besprechen Ihre Wahrnehmungen, Schäden, Zeugen und bereits geführte Gespräche. Eine vorschnelle Erklärung kann die spätere Einordnung erschweren.

Alkohol, Drogen und Fahrtüchtigkeit

Nach einer Kontrolle oder einem Unfall prüfen wir den Vorwurf, die dokumentierten Feststellungen und mögliche Fahrerlaubnisfolgen. Nicht jede Frage lässt sich anhand eines einzelnen Messwerts beantworten.

Verkehrsunfall mit Verletzten

Bei Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder anderer Straftatvorwürfe prüfen wir, welches Verhalten Ihnen zugerechnet wird und welche Aussagen, technischen Feststellungen oder sonstigen Beweismittel vorliegen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis und weitere Vorwürfe

Bei Vorwürfen rund um die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs prüfen wir die zugrunde liegenden Entscheidungen und Unterlagen. Wir klären den Verfahrensstand und Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

So gehen wir gemeinsam vor

  1. Verfahrensstand und Dringlichkeit klären

    Halten Sie Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht bereit. Wichtig sind Zustellungsdaten, Termine und Entscheidungen zum Führerschein. Wir klären, ob ein Ermittlungsverfahren, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt.

  2. Akteninhalt und Ihre Sicht zusammenführen

    Ich beantrage Akteneinsicht und bespreche die Beweislage mit Ihnen. Ihre Erinnerung und mögliche entlastende Umstände werden einbezogen. So entscheiden wir, ob und in welcher Form eine Stellungnahme sinnvoll ist.

  3. Die Verteidigung abstimmen

    Wir besprechen realistische Verteidigungsansätze, mögliche Folgen und die Kosten der Vertretung. Bei einer Hauptverhandlung bereiten wir den Termin gemeinsam vor. Auch die weitere Entwicklung des Verfahrens und Fragen zur Fahrerlaubnis behalten wir im Blick.

Auch im gerichtlichen Verfahren

Auch nach einem Urteil prüfen wir Ihre Möglichkeiten. Gegen Urteile des Strafrichters oder des Schöffengerichts kommen eine Berufung oder eine Sprungrevision in Betracht. Die Berufung ermöglicht eine erneute Prüfung von Tatsachen und Beweisen; bei der Revision geht es um Rechtsfehler. Gegen Urteile des Landgerichts und erstinstanzliche Urteile des Oberlandesgerichts kommt grundsätzlich die Revision in Betracht. Für die Einlegung gilt regelmäßig eine Woche ab Urteilsverkündung. Welches Rechtsmittel zulässig und sinnvoll ist und wann die Frist in Ihrem Fall beginnt, klären wir anhand der Entscheidung.

Diese Unterlagen helfen uns

Halten Sie die vorhandenen Unterlagen bereit. Fehlende Dokumente können wir im Gespräch einordnen.

Zu den Vollmachten →
  • Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht
  • Strafbefehl oder Anklageschrift mit allen Anlagen
  • Zustellungsumschläge und Angaben zu bevorstehenden Terminen
  • Entscheidungen über Sicherstellung, Beschlagnahme oder Entziehung des Führerscheins
  • Vorhandene Unfallunterlagen, Fotos und Kontaktdaten von Zeugen
  • Bereits abgegebene Erklärungen sowie eigene Notizen zum Ablauf
  • Rechtsschutzunterlagen, soweit vorhanden

Häufige Fragen

Was muss ich bei einem Strafbefehl beachten?

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss rechtzeitig bei dem Gericht eingehen, das ihn erlassen hat. Soweit kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt wird, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Übermitteln Sie uns deshalb auch den Zustellungsumschlag.

Muss ich mich als Beschuldigter zum Vorwurf äußern?

Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen und bereits vor Ihrer ersten Vernehmung einen Verteidiger Ihrer Wahl befragen. Wir besprechen, ob und wann eine Stellungnahme sinnvoll ist. Dieses Recht betrifft den Tatvorwurf; andere Pflichten sind davon zu unterscheiden.

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Einer bloßen polizeilichen Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich nicht folgen. Bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft besteht dagegen eine Erscheinenspflicht. Das Recht, zur Sache zu schweigen, bleibt bestehen. Lassen Sie das konkrete Schreiben prüfen; für Zeugen gelten andere Regeln.

Ist ein Fahrverbot dasselbe wie die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Nein. Ein Fahrverbot untersagt das Fahren für eine begrenzte Zeit. Bei einer gerichtlichen Entziehung erlischt eine deutsche Fahrerlaubnis mit Rechtskraft der Entscheidung. Hinzu kommt eine Sperre für die Neuerteilung. Nach deren Ablauf dürfen Sie nicht automatisch wieder fahren; erforderlich ist eine neu erteilte Fahrerlaubnis.

Die Informationen geben eine allgemeine Orientierung. Welche Schritte in Ihrer Angelegenheit sinnvoll sind, besprechen wir anhand Ihrer Unterlagen.

Gesetzliche Grundlagen und Stand

Stand der Informationen: .

Persönlich erreichbar

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Wenden Sie sich an unser Büro. Wir stimmen mit Ihnen die nächsten Schritte ab.

Kontakt und Anfahrt →
Büro0331 870 970 00
Schadenabteilung0331 870 970 20