Schadenregulierung · Potsdam

Nach dem Unfall: den Schaden erfassen und Ansprüche verfolgen

Nach einem Verkehrsunfall müssen Haftung, Reparaturkosten, Mobilität und mögliche Verletzungen geklärt werden. Ich prüfe Ihre Ansprüche und vertrete Sie bei der Schadenregulierung, auch bei Unfällen in Berlin und Brandenburg. In unserer Potsdamer Kanzlei sind Manuela Rogosch und Christian Baum Ihre Ansprechpartner in der Schadenabteilung.

Wobei wir Sie unterstützen

Schäden am Fahrzeug

Wir prüfen die Unterlagen zu Reparaturkosten, Wiederbeschaffung und weiteren Fahrzeugschäden. Ein Gutachten oder Kostenvoranschlag kann die Grundlage bilden. Die Abrechnung richtet sich nach dem konkreten Schaden.

Mobilität und weitere Aufwendungen

Mietwagen oder Nutzungsausfall, Abschleppkosten und andere unfallbedingte Ausgaben können Teil der Regulierung sein. Wir prüfen, welche Positionen begründet und nachweisbar sind. Halten Sie Rechnungen und Angaben zum Fahrzeugausfall bereit.

Verletzungen und persönliche Folgen

Bei Verletzungen kommen neben finanziellen Einbußen auch Schmerzensgeldansprüche in Betracht. Bewahren Sie Befunde und Belege auf. Wir benötigen Angaben zur Behandlung, zur weiteren Entwicklung und zu den Auswirkungen im Alltag.

Streit über Haftung oder Abzüge

Bei umstrittenem Unfallhergang oder Abzügen der Versicherung prüfen wir Begründung und Beweislage. Eine mögliche eigene Mitverursachung beziehen wir ein. Entscheidend sind die im konkreten Fall durchsetzbaren Ansprüche.

So gehen wir gemeinsam vor

  1. Den Unfall und die Beteiligten erfassen

    Schildern Sie uns Ort, Zeitpunkt und Ablauf. Unsere Schadenabteilung hilft, Unterlagen zusammenzustellen. Hilfreich sind Fotos, Kennzeichen, Zeugenangaben und ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen. Die Schadenaufnahme der Kanzlei unterstützt Sie bei der Vorbereitung.

  2. Haftung und Schadenpositionen prüfen

    Ich prüfe die rechtlichen Grundlagen und Forderungen. Wir klären fehlende Nachweise und besprechen den Regulierungsweg. Dazu gehören die voraussichtlichen Anwaltskosten und die Frage, in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.

  3. Ansprüche geltend machen und Antworten bewerten

    Wir machen die begründeten Ansprüche gegenüber der Gegenseite und gegebenenfalls deren Haftpflichtversicherung geltend. Zahlungen und Abzüge werden geprüft. Bleiben Positionen offen, besprechen wir Möglichkeiten und Risiken des weiteren Vorgehens.

Auch im gerichtlichen Verfahren

Gleicht die gegnerische Haftpflichtversicherung oder der Schädiger berechtigte Forderungen nicht vollständig aus, besprechen wir die gerichtliche Geltendmachung. Dabei wägen wir Beweislage, Kosten und wirtschaftliche Bedeutung mit Ihnen ab. Wir vertreten Sie in erster Instanz und prüfen anschließend eine Berufung, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Eine zweite Instanz steht nicht immer offen. Umfang und Erfolg Ihrer Ansprüche hängen von der Haftung und dem nachgewiesenen Schaden ab.

Diese Unterlagen helfen uns

Halten Sie die vorhandenen Unterlagen bereit. Fehlende Dokumente können wir im Gespräch einordnen.

Zur ausfüllbaren Schadenaufnahme →
  • Unfallmitteilung oder ausgefüllte Schadenaufnahme der Kanzlei
  • Fotos, eigene Skizzen und Angaben zu möglichen Zeugen
  • Kennzeichen und Kontaktdaten der Beteiligten sowie Versicherungsangaben
  • Polizeiliches Aktenzeichen und vorhandene Schreiben zum Unfall
  • Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen und Zahlungsbelege
  • Bei Verletzungen: Behandlungsunterlagen und Belege zu finanziellen Folgen
  • Bisheriger Schriftwechsel und Regulierungsangebote der Versicherung

Häufige Fragen

Übernimmt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten?

Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Maßgeblich sind die Haftung und die ersatzfähigen Schadenpositionen. Auch erforderliche Rechtsanwaltskosten können zum Schaden gehören; ihre Erstattung hängt jedoch vom Einzelfall und dem Umfang der berechtigten Forderung ab. Wir besprechen das Kostenrisiko, bevor Sie über weitere Schritte entscheiden.

Kann ich auch ohne Reparatur eine Zahlung verlangen?

Eine Abrechnung auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags kann in Betracht kommen. Welche Beträge ersatzfähig sind, prüfen wir anhand des Fahrzeugschadens und der gewählten Abrechnung. Umsatzsteuer ist bei Sachschäden nur zu ersetzen, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Was gilt, wenn ich den Unfall mitverursacht habe?

Dann können Ansprüche anteilig bestehen. Wie die Haftung verteilt wird, hängt von den feststellbaren Umständen und den jeweiligen Verursachungsbeiträgen ab. Eine Quote lässt sich nicht allein aus einer ersten Einschätzung am Unfallort ableiten. Wir prüfen die verfügbaren Beweise und die rechtliche Bewertung.

Wie lange dauert die Schadenregulierung?

Das hängt unter anderem davon ab, ob Unfallhergang und Haftung geklärt sind und die notwendigen Unterlagen vorliegen. Bei Verletzungen kann die weitere gesundheitliche Entwicklung wichtig sein. Wir stimmen fehlende Nachweise mit Ihnen ab und besprechen, welche Schritte bei ausbleibender oder unvollständiger Regulierung sinnvoll sind.

Die Informationen geben eine allgemeine Orientierung. Welche Schritte in Ihrer Angelegenheit sinnvoll sind, besprechen wir anhand Ihrer Unterlagen.

Gesetzliche Grundlagen und Stand

Stand der Informationen: .

Persönlich erreichbar

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Wenden Sie sich an unsere Schadenabteilung. Wir stimmen mit Ihnen die nächsten Schritte ab.

Kontakt und Anfahrt →
Büro0331 870 970 00
Schadenabteilung0331 870 970 20