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Bußgeldrecht · Potsdam

# Bußgeldrecht: den Vorwurf prüfen, die Möglichkeiten kennen

Ein Bußgeldbescheid kann mehr bedeuten als eine Geldbuße: Punkte oder ein Fahrverbot können Ihren Alltag treffen. Ich prüfe den Vorwurf, die Beweislage und Ihre Handlungsmöglichkeiten. Von meiner Kanzlei in Potsdam aus begleite ich Bußgeldverfahren mit Bezug zu Berlin und Brandenburg – vom ersten Schreiben bis zum zulässigen Rechtsmittel.

Rechtsanwalt Gordon Krämer · Hegelallee 54, 14467 Potsdam

## Büro

Franziska Pollack

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## Wobei wir Sie unterstützen

### Geschwindigkeit, Abstand und Rotlicht

Bei solchen Vorwürfen prüfen wir den konkreten Ablauf und die vorhandenen Beweismittel. Aus den Unterlagen muss sich ergeben, ob nachvollziehbare Einwendungen möglich sind. Eine allgemeine Vermutung über fehlerhafte Messungen genügt nicht.

### Handy und andere Verkehrsverstöße

Wir gleichen Ihre Erinnerung mit dem Akteninhalt ab und besprechen, welche Tatsachen für Ihre Verteidigung erheblich sein können. Das gilt auch bei Vorwürfen der Handynutzung und anderen Verkehrsverstößen.

### Punkte und drohendes Fahrverbot

Wenn Ihre Mobilität beruflich oder familiär besonders wichtig ist, gehört das in die Besprechung. Wir prüfen die angekündigten Folgen und die rechtlichen Möglichkeiten. Dass Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, bedeutet allerdings nicht automatisch, dass ein Fahrverbot entfällt.

### Unklarer oder bereits erlassener Bescheid

Ob Anhörung, Bußgeldbescheid oder gerichtliches Schreiben: Zunächst klären wir den Verfahrensstand. Bringen Sie auch frühere Schreiben und bereits abgegebene Erklärungen mit, damit wir das weitere Vorgehen abstimmen können.

## So gehen wir gemeinsam vor

- ### Schreiben und Frist einordnen Übermitteln Sie uns den vollständigen Bescheid mit dem Zustellungsumschlag. Wir prüfen den Vorwurf, die Zustellung und die laufenden Fristen. Teilen Sie uns gleich mit, wenn bereits ein Termin bevorsteht oder Sie selbst Einspruch eingelegt haben.
- ### Akte und Beweislage prüfen Wir beantragen Akteneinsicht und werten die für Ihren Fall verfügbaren Unterlagen aus. Dazu können Fotos, Messunterlagen und Angaben von Zeugen gehören. Anschließend erläutere ich Ihnen, welche Einwendungen sich tragen lassen und wo Unsicherheiten bleiben.
- ### Das Vorgehen gemeinsam festlegen Wir besprechen, ob und in welchem Umfang ein Einspruch sinnvoll ist, und berücksichtigen dabei mögliche Folgen und Kosten. Wenn das Verfahren vor Gericht geht, bereiten wir die Verteidigung und den Termin mit Ihnen vor.

### Auch im gerichtlichen Verfahren

Nach einer gerichtlichen Entscheidung prüfen wir, ob eine Rechtsbeschwerde zulässig ist oder zunächst deren Zulassung beantragt werden muss. Dafür gelten gesetzliche Voraussetzungen; die bloße Unzufriedenheit mit dem Ergebnis genügt nicht. Wir erläutern Ihnen, welche rechtlichen Einwendungen in Ihrem Fall möglich sind und welche Fristen einzuhalten sind. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, übernehmen wir das weitere Verfahren.

## Diese Unterlagen helfen uns

Halten Sie die vorhandenen Unterlagen bereit. Fehlende Dokumente können wir im Gespräch einordnen.

[Zu den Vollmachten](https://kanzleik2.de/index.html#formulare)

- Anhörung oder Bußgeldbescheid vollständig, einschließlich Anlagen
- Zustellungsumschlag und Angaben zum Erhalt des Schreibens
- Bereits versandte Antworten oder ein selbst eingelegter Einspruch
- Vorhandene Fotos, eigene Notizen und mögliche Zeugen
- Unterlagen zur Bedeutung des Führerscheins für Beruf und Alltag
- Rechtsschutzunterlagen, soweit vorhanden

## Häufige Fragen

**Wie lange kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?**

Die Frist beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch ist bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat; er muss dort rechtzeitig eingehen. Maßgeblich ist nicht das Datum, an dem Sie einen Brief absenden. Lassen Sie Zustellung und Frist deshalb frühzeitig prüfen.

**Hat ein Einspruch automatisch Erfolg?**

Nein. Entscheidend sind der konkrete Vorwurf, die Beweislage und rechtlich erhebliche Einwendungen. Wir erläutern Ihnen auch, wenn sich kein tragfähiger Ansatz erkennen lässt. Ein Einspruch kann zudem in ein gerichtliches Verfahren führen; Chancen, Aufwand und Kosten gehören deshalb zusammen betrachtet.

**Kann ich den Beginn eines Fahrverbots selbst bestimmen?**

Nicht beliebig. Für den Beginn gelten gesetzliche Regeln, die unter anderem von früheren Fahrverbotsentscheidungen abhängen. In bestimmten Fällen besteht ein zeitlicher Spielraum. Wir prüfen anhand Ihres Bescheids, welche Regelung greift und wann Sie den Führerschein abgeben müssen.

**Welche Kosten entstehen für die Vertretung?**

Wir besprechen den Umfang des Mandats und die voraussichtlichen Anwaltskosten mit Ihnen. Auch mögliche Gerichtskosten und eine Rechtsschutzversicherung werden einbezogen. Ob Versicherungsschutz besteht und eine Selbstbeteiligung anfällt, hängt von Ihrem Vertrag und dem konkreten Verfahren ab.

Die Informationen geben eine allgemeine Orientierung. Welche Schritte in Ihrer Angelegenheit sinnvoll sind, besprechen wir anhand Ihrer Unterlagen.

**Gesetzliche Grundlagen und Stand**

Stand der Informationen: 25. Oktober 2026.

- [§ 67 OWiG – Einspruch: Form und Frist](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html)
- [§ 49 OWiG – Akteneinsicht](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__49.html)
- [§ 79 OWiG – Rechtsbeschwerde](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__79.html)
- [§ 80 OWiG – Zulassung der Rechtsbeschwerde](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__80.html)
- [§ 25 StVG – Fahrverbot](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html)

Persönlich erreichbar

## Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Wenden Sie sich an unser Büro. Wir stimmen mit Ihnen die nächsten Schritte ab.

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[Strafrecht Strafrecht: den Vorwurf verstehen, die Verteidigung abstimmen](https://kanzleik2.de/strafrecht.html) [Verkehrsstrafrecht Verkehrsstrafrecht: besonnen handeln, gezielt verteidigen](https://kanzleik2.de/verkehrsstrafrecht.html) [Schadenregulierung Nach dem Unfall: den Schaden erfassen und Ansprüche verfolgen](https://kanzleik2.de/schadenregulierung.html)

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